Aufhebungsverträge

Aufhebungsvertrag - Fragen und Antworten

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

 

Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist immer ein freiwilliger Vertrag. Niemand kann gezwungen werden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wenn Du zu einem Gespräch über einen Aufhebungsvertrag gebeten wirst, nimm auf jeden Fall ein Mitglied des Betriebsrats als Zeugen oder Zeugin mit in den Termin. Zudem enthält ein Aufhebungsvertrag nicht in jedem Fall auch eine Abfindung. Auch bei einem Angebot, das gut klingt, ist es sinnvoll, den Vertrag von der IG Metall überprüfen zu lassen! Niemals solltest Du Dich unter Druck setzen lassen, einen Vertrag sofort zu unterschreiben.

 

Ich habe den Aufhebungsvertrag schon unterschrieben. Kann ich das rückgängig machen?

 

Nein. Grundsätzlich gilt, dass man von einem Aufhebungsvertrag nicht zurücktreten kann. Ausnahmen gibt es nur, wenn man mit einer unrechtmäßigen Kündigung bedroht wurde, falls man nicht unterschreibt. Oder wenn man überrumpelt wurde, ohne die Konsequenzen zu kennen. Dann kann der Vertag vom Gericht für nichtig erklärt werden. Das ist jedoch sehr schwer zu beweisen. Deswegen nimm unbedingt ein Mitglied des Betriebsrats als Zeugen/Zeugin mit ins Gespräch.

 

Werde ich von der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslosengeld I gesperrt, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?

 

Ja, in den meisten Fällen behandelt die Bundesagentur für Arbeit einen Aufhebungsvertrag genauso, als ob Du selbst gekündigt hättest. Du bekommst also für drei Monate kein Arbeitslosengeld I. Ausnahmen können gelten, wenn für Dich ein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht und dieser im besten Fall auch im Aufhebungsvertrag aufgeführt ist (z.B. Krankheit oder familiäre Gründe wie Pflege von Angehörigen). Dass ohne Aufhebungsvertrag eine betriebsbedingte Kündigung drohen würde, ist für die Bundesagentur für Arbeit in der Regel kein wichtiger Grund in diesem Sinne. Wenn du Zweifel hast, komm zur Beratung zur IG Metall in Fangschleuse.

 

Muss ich weiterarbeiten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?

 

Das hängt von der Formulierung im Vertrag ab. Steht dort, dass Du von der Arbeit freigestellt wirst, musst Du nicht mehr zur Arbeit kommen, selbst wenn Dein Arbeitsverhältnis erst später endet. Steht dazu nichts im Vertrag, musst Du bis zum Ende ganz normal weiterarbeiten.

 

Kann ich ohne Abfindung gekündigt werden, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

 

Grundsätzlich bedarf es für eine Kündigung einen Grund. Im Zweifel prüft das Arbeitsgericht, ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder ob der Beschäftigte weiter beschäftigt werden muss. Häufig wird dann auch eine Abfindung vereinbart. Für eine rechtmäßige Kündigung muss der Arbeitgeber zahlreiche Schutzbestimmungen beachten. Auf diese Rechte verzichtet man bei einem Aufhebungsvertrag. Zudem enthält nicht jeder Aufhebungsvertrag auch eine Abfindung. Darum gilt: Auf keinen Fall unter Druck setzen lassen und sich im Zweifel bei der IG Metall beraten lassen, bevor man etwas unterschreibt. Sollte es zu einer Kündigung kommen, bietet die IG Metall ihren Mitgliedern Rechtsschutz, so dass sie gegen die Kündigung klagen können.

 

Wenn in dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart ist: Wie viel Netto bleibt vom Brutto?

 

Grundsätzlich gilt, wenn im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart wurde, muss diese versteuert werden. In der Regel müssen auf Abfindungen keine Sozialabgaben bezahlt werden (außer bei freiwillig Versicherten).

 

Habe ich trotz Aufhebungsvertrag Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

 

Ja, es besteht der Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Wenn Dir eine sehr gute Note wichtig ist, kannst Du versuchen, diese in Deinem Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Die IG Metall berät dazu, wie ein sehr gutes Zeugnis formuliert werden muss.